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Recht & Barrierefreiheit

Barrierefreiheit: was für deine Website gilt

Erklärung

Seit Mitte 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Was es für deine Website bedeutet und was Ynfinite schon für dich übernimmt.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was du ab 2025 bei deiner Website beachten musst

Ab Mitte 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – ein ganz schön langes Wort, aber keine Sorge, wir machen’s dir einfach: Es bedeutet, dass Websites so gestaltet sein müssen, dass auch Menschen mit Einschränkungen sie ohne Hürden nutzen können. Klingt fair, oder?

Worauf du bei eigenen Inhalten achten solltest (da du für sie selbst die Haftung übernimmst):

BereichWas du beachten musstBeispiel
BilderImmer einen Alt-Text hinzufügen (Was ist auf dem Bild zu sehen?)Alt-Text: „Zweifamilienhaus mit Garten in Bonn bei Sonnenuntergang“
TexteVerständlich schreiben, klare Sprache, kurze Sätze. Fachbegriffe erklären.Statt: „Due Diligence prüfen“ → „Wir prüfen die Immobilie gründlich“
ÜberschriftenRichtige Struktur (H1, H2, H3). Keine fette Schrift als Ersatz für Überschriften.H1: „Unsere Leistungen“ → H2: „Verkauf“ → H3: „Ablauf beim Verkauf“
LinksAussagekräftige Texte. Kein „Hier klicken“.„Mehr über den Hausverkauf in Köln erfahren“
FormulareFelder klar beschriften und Pflichtfelder kenntlich machen.„Ihr Name “ und ein Hinweis: „ Pflichtfeld“
VideosUntertitel oder kurze Zusammenfassung bereitstellen.Unter dem Video: „In diesem Video erklären wir, wie ein Verkauf abläuft.“ Im Video: Untertitel einsetzen
PDFs/DownloadsNur barrierefreie Dateien hochladen oder eine HTML-Alternative anbieten.Zusätzlich zur PDF: „Hier finden Sie alle Infos auch direkt als Text.“

Und weil das Thema so viel Spaß macht 😉 noch ein paar mehr Hintergrundinfos zum Thema Barrierefreiheitsgesetz:

Welche Teile deiner Website müssen barrierefrei sein?

Nicht gleich alles – keine Panik! Es geht nur um die Teile deiner Website, die mit deiner Dienstleistung zu tun haben. Bist du zum Beispiel Makler, dann betrifft das zum Beispiel:

  • dein Kontaktformular
  • die Informationen zum Objekt
  • das Exposé

Seiten wie z. B. Regionenvorstellungen sind davon nicht betroffen, solange sie nicht nötig sind, damit jemand deine Dienstleistung in Anspruch nehmen kann.

Wer kontrolliert das eigentlich?

Die Bundesprüfstelle darf sich deine Seite anschauen – auch ohne Vorwarnung. Sie prüft per Stichprobe und kann auch Ärger machen, wenn etwas nicht passt. Du musst dann nachweisen, dass bestimmte Seiten nicht barrierefrei sein müssen – z. B., weil sie keine Dienstleistung darstellen.

Gilt das für alle Unternehmen?

Nicht ganz. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende, unter 2 Mio. Euro Umsatz pro Jahr) sind grundsätzlich ausgenommen – es sei denn, sie produzieren etwas. Dann gelten die Regeln trotzdem. Und: Die Bundesprüfstelle kann im Zweifel entscheiden, ob ein Unternehmen wirklich ein Kleinstunternehmen ist.

Müssen jetzt alle Texte in „einfacher Sprache“ sein?

Nein, aber: Formulare und rechtliche Erklärungen (z. B. Einwilligungen) müssen so verständlich sein, dass auch Menschen mit Lernschwierigkeiten sie gut verstehen können. Das Exposé an sich muss nicht in einfacher Sprache geschrieben sein.

Und wie sieht's mit eingebetteten YouTube-Videos oder fremden Inhalten aus?

Solche Inhalte sind von der Pflicht ausgenommen, wenn du keinen Einfluss darauf hattest – also wenn du sie nicht selbst erstellt, bezahlt oder beauftragt hast. Du darfst sie also weiterhin einbinden.

Was muss eine barrierefreie Website eigentlich so können?

1. Inhalte müssen wahrnehmbar sein

2. Deine Seite muss bedienbar sein

Das heißt: Deine Website soll alle Sinne mitnehmen – für Menschen, die z. B. nicht sehen oder hören können.

👉 Beispiel:

Ein Bild auf deiner Seite? Dann beschreib es kurz mit einem sogenannten Alternativtext (alt-Attribut), z. B. „Sonnenuntergang über dem Meer“.

Ein Video? Dann her mit Untertiteln oder einem Transkript, damit auch Leute mit Hörbehinderung den Inhalt erfassen können.

Ein Diagramm? Beschreibe es zusätzlich in Worten oder verlinke eine ausführliche Beschreibung.

Niemand soll irgendwo „stecken bleiben“. Das heißt:

  • Alle Inhalte müssen auch mit der Tastatur erreichbar sein (also ohne Maus).
  • Pop-ups und Menüs müssen sich einfach schließen lassen.
  • Formulare dürfen nicht zu schnell ablaufen – Menschen sollen genug Zeit haben, um alles auszufüllen.

👉 Beispiel:

Ein Nutzer klickt sich per Tab-Taste durch deine Seite – das muss reibungslos gehen. Keine versteckten Schaltflächen oder Felder, bei denen man nicht mehr zurückkommt!

3. Deine Inhalte müssen verständlich sein

Du sollst niemanden verwirren. Wichtig sind:

  • Klare Beschriftungen (z. B. nicht einfach nur „Absenden“, sondern „Anfrage senden“)
  • Fehlermeldungen, die direkt sagen, was los ist („Bitte gib deine E-Mail-Adresse ein“)
  • Keine unerwarteten Änderungen beim Ausfüllen von Formularen (z. B. plötzliche Pop-ups)

👉 Beispiel:

Wenn du ein Feld für „Geburtsdatum“ hast, gib den Leuten ein Beispiel-Format mit: z. B. „TT.MM.JJJJ“.

4. Die Technik muss robust sein

Das klingt erstmal technisch, ist aber einfach gesagt: Deine Website sollte auf jedem Gerät, in jedem Browser und mit jeder Hilfstechnologie (z. B. Screenreader) gut funktionieren.

👉 Beispiel:

Ein Screenreader liest eine Seite vor – er muss z. B. erkennen können, was ein Button macht. Dafür braucht es die richtigen HTML-Tags und klare Beschriftungen.

Noch ein paar Begriffe kurz erklärt

  • Alt-Text: Beschreibung für Bilder – wichtig für blinde Menschen.
  • Screenreader: Software, die Webseiten laut vorliest.
  • Semantisches HTML: Sauberer, strukturierter Code – damit der Screenreader weiß, was was ist.
  • Fokusmanagement: Steuert, wo du dich gerade auf der Seite befindest (mit Tab-Taste).
  • WCAG Level AA: Das ist der Standard, den du erfüllen musst. Keine Sorge – wenn du eine moderne Website bei uns hast, passt das.

FAQ

Fragen zum Thema

  • Gibt es ein Bewertungs-Plugin?

    Das hängt von dir ab. Nutzt du ein Plugin für Bewertungen, brauchst du die passenden Datenschutzhinweise des Herstellers in deiner Datenschutzerklärung: Anbietername, Zweck und gegebenenfalls Speicherort.

  • Ist die Seite SSL- bzw. TLS-verschlüsselt?

    Ja. Alle unsere Seiten laufen über eine sichere Verbindung, zu erkennen am https:// in der Adresszeile.

  • Nutzt meine Seite Usercentrics?

    Nein. In der Standard-Website ist kein Consent-Tool wie Usercentrics eingebaut. Du kannst eines nachrüsten, es ist aber nicht automatisch dabei.

  • Und was ist mit der Datenschutzerklärung selbst?

    Du kannst unsere Muster-Datenschutzerklärung verwenden, wir übernehmen aber keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, nutze den Generator von eRecht24.

    → Datenschutzerklärung mit eRecht24 erstellen

  • Welche Cookies werden verwendet?

    Das hängt davon ab, welche Tools du auf deiner Seite nutzt. Für die wichtigsten Tools (zum Beispiel Google Analytics) sind in der Standard-Website schon Datenschutztexte vorbereitet. Bindest du weitere Tools ein, ergänzt du deren Hinweise; die meisten Anbieter liefern fertige Texte mit.

    → Cookie-Texte anpassen

  • Werden Analyse-Tools oder Plugins von Drittanbietern verwendet?

    Nur, wenn du das willst. Google Analytics ist in der Datenschutzerklärung erwähnt, aber nicht aktiv. Setzt du andere Tools ein, etwa das Facebook-Pixel oder Hotjar, fügst du den passenden Datenschutztext des Tools ein.

  • Wird auf der Seite Künstliche Intelligenz eingesetzt?

    Ja, aber nur für dich als Betreiber: Ynfinite nutzt KI zum Beispiel beim Schreiben von Texten oder bei der Bildauswahl. Deine Besucher sehen davon nichts, und ihre Daten werden nicht mit KI ausgewertet.

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