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Recht & Barrierefreiheit · Inhalte & Kategorien

Rechtliche Hinweise zu Bewertungen

Erklärung

Kundenbewertungen sind ein wirksames Mittel, um Vertrauen aufzubauen und die Glaubwürdigkeit einer Webseite zu steigern.

Bewertungen auf meiner Webseite – Was muss ich rechtlich beachten?

Kundenbewertungen sind ein wirksames Mittel, um Vertrauen aufzubauen und die Glaubwürdigkeit einer Webseite zu steigern. Doch wer Bewertungen auf seiner Webseite anzeigt oder sammelt, muss einige rechtliche Aspekte beachten, um Abmahnungen oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

1. Echtheit der Bewertungen sicherstellen

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dürfen nur echte Kundenbewertungen veröffentlicht werden. Falsche, gekaufte oder manipulierte Bewertungen gelten als irreführende Werbung und sind verboten. Falls Bewertungen redaktionell geprüft oder ausgewählt werden, muss dies kenntlich gemacht werden.

2. Transparenzpflicht nach der Omnibus-Richtlinie

Seit dem 28. Mai 2022 gilt in der EU eine neue Transparenzpflicht: Wenn Bewertungen auf einer Webseite angezeigt werden, muss erklärt werden, ob und wie sichergestellt wird, dass diese von echten Kund:innen stammen. Das kann z. B. durch einen Hinweis wie „Verifizierte Bewertungen – Nur Kunden, die bei uns gekauft haben, dürfen bewerten“ geschehen.

3. Datenschutz beachten

Wenn personenbezogene Daten (z. B. Name oder E-Mail-Adresse) im Rahmen von Bewertungen erhoben oder veröffentlicht werden, greift die DSGVO. Es muss eine datenschutzkonforme Einwilligung vorliegen oder eine andere rechtliche Grundlage bestehen. Eine Datenschutzerklärung ist ebenfalls erforderlich.

4. Keine Schmähkritik oder rechtswidrige Inhalte

Bewertungen dürfen Meinungen enthalten, aber keine Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen oder diskriminierende Inhalte. Als Webseitenbetreiber haftet man, wenn man rechtswidrige Inhalte trotz Kenntnis nicht löscht.

Und was ist wenn ich nicht sicherstellen kann dass meine Bewertungen echt sind?

Gute Frage – und ziemlich wichtig!

Wenn du nicht sicherstellen kannst, dass die Bewertungen auf deiner Webseite von echten Kund:innen stammen, musst du das offen kommunizieren. Laut der Omnibus-Richtlinie, die seit Mai 2022 gilt, ist Transparenz hier Pflicht.

Das heißt konkret:

Du darfst Bewertungen zwar anzeigen, aber du musst klar sagen, dass du nicht prüfst, ob sie echt sind. Ein Hinweistext wie dieser wäre rechtlich sauber:

„Die hier angezeigten Bewertungen werden nicht auf Echtheit geprüft.“

Wenn du hingegen behauptest (oder es so wirkt), dass die Bewertungen von echten Kund:innen stammen – ohne das tatsächlich sicherstellen zu können –, begehst du wettbewerbswidriges Verhalten. Das kann zu Abmahnungen führen.

Tipp:

Wenn du dir rechtliche Sicherheit verschaffen willst, könntest du ein Bewertungssystem nutzen, das Bewertungen nur nach einem echten Kauf erlaubt (z. B. Trusted Shops, ProvenExpert oder Google Reviews mit Verknüpfung zum Konto). Damit kannst du ehrlicher sagen: „Nur verifizierte Bewertungen“.

Hier ist ein Text den du auf deiner Webseite hinzufügen kannst. Dieser sollte rechtssicher sein. Wenn du 100% sicher gehen möchtest, sprich bitte mit deinem Anwalt. Ynfinite kann keine Verantwortung dafür übernehmen:

Hinweis zu Bewertungen

Die auf dieser Webseite veröffentlichten Bewertungen stammen von Nutzerinnen und Nutzern unserer Angebote. Eine Überprüfung der Bewertungen auf Echtheit findet nicht statt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass einzelne Bewertungen von Personen stammen, die unsere Leistungen oder Produkte nicht tatsächlich in Anspruch genommen haben.

FAQ

Fragen zum Thema

  • Gibt es ein Bewertungs-Plugin?

    Das hängt von dir ab. Nutzt du ein Plugin für Bewertungen, brauchst du die passenden Datenschutzhinweise des Herstellers in deiner Datenschutzerklärung: Anbietername, Zweck und gegebenenfalls Speicherort.

  • Ist die Seite SSL- bzw. TLS-verschlüsselt?

    Ja. Alle unsere Seiten laufen über eine sichere Verbindung, zu erkennen am https:// in der Adresszeile.

  • Nutzt meine Seite Usercentrics?

    Nein. In der Standard-Website ist kein Consent-Tool wie Usercentrics eingebaut. Du kannst eines nachrüsten, es ist aber nicht automatisch dabei.

  • Und was ist mit der Datenschutzerklärung selbst?

    Du kannst unsere Muster-Datenschutzerklärung verwenden, wir übernehmen aber keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, nutze den Generator von eRecht24.

    → Datenschutzerklärung mit eRecht24 erstellen

  • Welche Cookies werden verwendet?

    Das hängt davon ab, welche Tools du auf deiner Seite nutzt. Für die wichtigsten Tools (zum Beispiel Google Analytics) sind in der Standard-Website schon Datenschutztexte vorbereitet. Bindest du weitere Tools ein, ergänzt du deren Hinweise; die meisten Anbieter liefern fertige Texte mit.

    → Cookie-Texte anpassen

  • Werden Analyse-Tools oder Plugins von Drittanbietern verwendet?

    Nur, wenn du das willst. Google Analytics ist in der Datenschutzerklärung erwähnt, aber nicht aktiv. Setzt du andere Tools ein, etwa das Facebook-Pixel oder Hotjar, fügst du den passenden Datenschutztext des Tools ein.

  • Wird auf der Seite Künstliche Intelligenz eingesetzt?

    Ja, aber nur für dich als Betreiber: Ynfinite nutzt KI zum Beispiel beim Schreiben von Texten oder bei der Bildauswahl. Deine Besucher sehen davon nichts, und ihre Daten werden nicht mit KI ausgewertet.

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